Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 02.03.1999 - L 7 Ar 166/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Überbrückungsgeld und Zuschuss zu den Aufwendungen der Krankenversicherung und der Altersversorgung; Existenzgründung bei Wechsel von einer Nebentätigkeit zu einer die Arbeitslosigkeit beendenden Tätigkeit; Gewährung von Überbrückungsgeld für einen Zeitraum ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Speyer, 07.07.1998 - S 1 Ar 310/97
- LSG Rheinland-Pfalz, 02.03.1999 - L 7 Ar 166/98
Papierfundstellen
- BB 1999, 1821
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R
Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Ausweitung …
Der gegenteiligen Auffassung des LSG Rheinland-Pfalz (Hinweis auf das Urteil vom 2. März 1999 - L 7 Ar 166/98) könne nicht gefolgt werden.Andererseits ist nicht von der Hand zu weisen, dass die von der Klägerin geteilte Rechtsansicht des LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 2. März 1999 - L 7 Ar 166/98), das unter Berufung auf Winkler (vgl hierzu jetzt Winkler in Gagel, SGB III, RdNr 22 zu § 57 SGB III, Stand Januar 2005), entschieden hat, dass die Ausweitung einer bereits zuvor ausgeübten Nebentätigkeit generell die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit darstellen kann, weitgehende Manipulationsmöglichkeiten eröffnet.
- LSG Baden-Württemberg, 27.09.2004 - L 5 AL 645/04
Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Ausweitung …
Der gegenteiligen Auffassung des LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 2. März 1999 - L 7 Ar 166/98 unter Verweis auf Winkler in Gagel, AFG, § 55 a, Rdnr. 11, veröffentlicht in juris), wonach der Übergang von einer Nebentätigkeit zu einer die Arbeitslosigkeit beendenden Tätigkeit eine Existenzgründung ist und mit Überbrückungsgeld gefördert werden kann, schließt sich der Senat deshalb in ständiger Rechtsprechung nicht an. - LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2010 - L 12 AL 151/07
Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Überbrückungsgeldanspruch …
Eine Neugründung ist daher nicht erforderlich, vielmehr liegt eine Existenzgründung auch vor, wenn der Antragsteller einen bestehenden Betrieb übernimmt oder - wie hier - aus einer bisherigen abhängigen Nebentätigkeit in eine Selbständigkeit wechselt (vgl. u.a. SG Duisburg v. 1.2.2000 - S 12 AL 38/99 = Behindertenrecht 2000, 182; LSG Rheinland-Pfalz v. 2.3.1999 - L 7 Ar 166/98 = SGb 1999, 410; LSG Nordrhein-Westfalen v. 15.11.2006 - L 23 AL 21/06 = NZS 2007, 559).